Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Kanton Zug ein wichtiges Anliegen. Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem kantonalen Datenschutzgesetz (BGS 157.1) und der Datensicherheitsverordnung (DSV; BGS 157.12). Die über dieses Portal von Ihnen erhobenen persönlichen Daten werden von den involvierten Mitarbeitendenr/-innen der Fachstelle Bewilligungen des Kantons Zug (Zuger Polizei, Dienst Führungsunterstützung) und sowie gegebenenfalls weiteren Bewilligungs- und/oder Vernehmlassungsinstanzen im Rahmen deren Zuständigkeit die für Ihre Gesuch allfällig zusätzlichen Vernehmlassung-Stellen bearbeitet.
Richtigkeit der gemachten Angaben
Die Angaben über Ihre persönlichen Daten müssen wahrheitsgemäss, richtig und aktuell sein und dürfen weder unvollständig, irreführend noch täuschend sein.
Verwendung Ihrer Daten
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden neben Anrede, Namen und Vornamen die üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern im E-Bewilligungssystem gespeichert. Zudem werden alle von Ihnen im Zusammenhang mit dem Anlassgesuch eingereichten Dokumente erfasst. Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihres Anlassgesuchs und ausschliesslich in der Schweiz bearbeitet. Die Daten können für statistische Zwecke bearbeitet werden, sofern dabei keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Speicherung und Löschung der Daten durch die Verantwortlichen der kantonalen Verwaltung Zug
Sie können während des laufenden Bewilligungsgesuchs jederzeit Auskunft über die Daten, welche über Sie bearbeitet werden, oder aber mit einem Gesuchsrückzug die Löschung sämtlicher Daten verlangen. Sollten Sie wiederkehrende Anlassgesuche einreichen, so können Sie Ihre persönlichen sowie die Anlassdaten unter Ihrer Anlass-ID speichern lassen.
Datensicherheit
Beachten Sie, dass der Kanton Zug für den technischen Betrieb der Anlassgesuche die Dienste der Firma Concevis AG, 4058 Basel, in Anspruch nimmt. Der Dienstleistungsanbieter ist vertraglich dazu verpflichtet, die ihm im Auftrag des Kantons Zug zur Kenntnis kommenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die Datenbearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit gemäss aktuellem Stand der Technik.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Kanton Zug ein wichtiges Anliegen. Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem kantonalen Datenschutzgesetz (BGS 157.1) und der Datensicherheitsverordnung (DSV; BGS 157.12). Die über dieses Portal von Ihnen erhobenen persönlichen Daten werden von den involvierten Mitarbeitendenr/-innen der Fachstelle Bewilligungen des Kantons Zug (Zuger Polizei, Dienst Führungsunterstützung) und sowie gegebenenfalls weiteren Bewilligungs- und/oder Vernehmlassungsinstanzen im Rahmen deren Zuständigkeit die für Ihre Gesuch allfällig zusätzlichen Vernehmlassung-Stellen bearbeitet.
Richtigkeit der gemachten Angaben
Die Angaben über Ihre persönlichen Daten müssen wahrheitsgemäss, richtig und aktuell sein und dürfen weder unvollständig, irreführend noch täuschend sein.
Verwendung Ihrer Daten
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden neben Anrede, Namen und Vornamen die üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern im E-Bewilligungssystem gespeichert. Zudem werden alle von Ihnen im Zusammenhang mit dem Anlassgesuch eingereichten Dokumente erfasst. Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihres Anlassgesuchs und ausschliesslich in der Schweiz bearbeitet. Die Daten können für statistische Zwecke bearbeitet werden, sofern dabei keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Speicherung und Löschung der Daten durch die Verantwortlichen der kantonalen Verwaltung Zug
Sie können während des laufenden Bewilligungsgesuchs jederzeit Auskunft über die Daten, welche über Sie bearbeitet werden, oder aber mit einem Gesuchsrückzug die Löschung sämtlicher Daten verlangen. Sollten Sie wiederkehrende Anlassgesuche einreichen, so können Sie Ihre persönlichen sowie die Anlassdaten unter Ihrer Anlass-ID speichern lassen.
Datensicherheit
Beachten Sie, dass der Kanton Zug für den technischen Betrieb der Anlassgesuche die Dienste der Firma Concevis AG, 4058 Basel, in Anspruch nimmt. Der Dienstleistungsanbieter ist vertraglich dazu verpflichtet, die ihm im Auftrag des Kantons Zug zur Kenntnis kommenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die Datenbearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit gemäss aktuellem Stand der Technik.