Arbeiten über den Mittag wie z.B. Belagsarbeiten benötigen eine Bewilligung, die bedingt durch die Kurzfristigkeit auch telefonisch angefordert werden kann. Dies ist möglich in der Zeit von 08.00 bis 11.30 Uhr unter Tel. 058 728 99 00.
Falls die Arbeiten im Zeitraum von 23.00 bis 06.00 Uhr oder an Samstagen von 23.00 bis am Sonntag 23.00 Uhr ausgeführt werden, muss zudem eine Arbeitszeitbewilligung beim Kanton Zug, Amt für Wirtschaft und Arbeit eingeholt werden.