Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, damit das Gesuch schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. der erforderlichen Beilagen muss mindestens zwei Monate vor der Durchführung des Anlasses elektronisch eingereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können den Gesuchstellenden Mehrkosten entstehen oder die Bewilligung kann unter Umständen nicht mehr erteilt werden.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise für die Durchführung eines Anlasses:

Benützung von Gemeinde-, Privat- und Korporationsstrassen
Die Bewilligungen sind direkt bei den zuständigen Behörden bzw. Privatpersonen einzuholen.

Ausschank von Alkohol
Gemäss Gastgewerbegesetz vom 25. Januar 1996 (§ 2, 3, 6 und 7) ist der Ausschank von alkoholischen Getränken bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuch ist an die Gemeindebehörde des Anlassortes zu richten.

Strassenreklamen
Gesuche zum Aufstellen von Strassenreklamen im Bereich von Kantons- und Gemeindestrassen sind an die zuständige Gemeindebehörde zu richten.

Bestimmungen: Die anlassverantwortliche Organisation bzw. deren Vertreter erklärt sich mündig und gut beleumdet zu sein und für den Anlass die Verantwortung für eine bewilligungskonforme Durchführung zu übernehmen. Sie bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Bitte beachten Sie vor dem Einreichen eines Gesuches die Merkblätter und Checklisten sowie die Informationen des Nationalen Fachgremiums Crowd Management der KKPKS. Mit dem Einreichen des Gesuches bestätigen Sie, dass Sie diese Informationen gelesen haben.

Veranstaltungen in der Gemeinde Zug
Für Veranstaltungen in der Gemeinde Zug muss kein separates Gesuch für die Benutzung von Gemeindestrasse, den Ausschank von Alkohol sowie von Strassenreklamen mehr eingereicht werden.
Zurück