Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, damit das Gesuch schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
In der Vorstadt und beim Arenaplatz stehen auf dem Boden der Einwohnergemeinde Zug je vier Strassenlampenkandelaber für Kulturfahnen zur Verfügung. Diese dienen der temporären Bewerbung von grösseren, wichtigen Veranstaltungen. Die Fahnen müssen witterungsbeständig sein und ein Format von rund 80 x 300 cm aufweisen.

Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Fahnenburgen. Es werden maximal 10 Anlässe pro Jahr bewilligt.

Der Preis pro Fahnenburg/Standort beträgt pauschal CHF 500.00, unabhängig der Aushangdauer, inklusive Montage/Demontage.

Die Kulturfahnen müssen vom Veranstalter gemäss Merkblatt produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Fahnen werden durch Mitarbeiter des Werkhofs der Stadt Zug auf- und abgehängt.

Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11).
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